Zur Vermeidung einer Gefährdung von Jugendlichen und beeinträchtigten Sportlern: neue Beschilderung des Privatweges am Bootshaus

 

In Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wurden neue Schilder „Privatweg – Durchfahrt verboten“ für die Beschilderung des Weges entlang des Bootshauses des Bernkasteler Rudervereins beschafft. Diese Änderung dient unmittelbar der Vermeidung einer Gefährdung von Sportler/Innen besonders den Kinder- und Jugendgruppen sowie den dort trainierenden Sportlern mit einer Beeinträchtigung. Eine Befahrung mit PKW o.ä. ist nur für Vereinsangehörige des Bernkasteler Rudervereins (BRV) zugelassen. Sofern wegen einer Vollsperrung im Zuge der Baumaßnahme „Triniusstraße“ oder „Cusanusstraße“ eine Zufahrt zu den Planterre-Grundstücken aus Richtung Parkplatz Thanisch Spitz bzw. Moselbrücke nicht möglich ist, wird das Ordnungsamt im Einzelfall mit dem BRV eine kurzfristige und zeitlich limitierte Durchfahrtsregelung in Schrittgeschwindigkeit für die Grundstücksbesitzer der Planterre absprechen. Eine vom BRV dem Bauträger vorgeschlagene generelle Durchfahrtsvereinbarung für Eigentümer und Besucher der Planterre während der gesamten Zeit der Straßenbaumaßnahme „Cusanusstraße“ wurde seitens des Bauträgers als nicht notwendig erachtet. Das Ordnungsamt hat aktuell dem Verein schriftlich bestätigt, als Eigentümerin des Wegegrundstücks und des Bootshausgeländes jederzeit und besonders aus Sicherheitsgründen während des Rudertrainings mit Kindern, Jugendlichen und beeinträchtigten Menschen eine Durchfahrt für Dritte einschränken bzw. verweigern zu dürfen. Sowohl die Stadt Bernkastel-Kues wie auch die örtliche Polizeidienststelle wurden vom Ordnungsamt informiert. Für Rettungsdienste und Feuerwehr etc. ist die Durchfahrt und für Fußgänger und „schiebende“ Radfahrer ist der Durchgang natürlich frei.