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Alljährlich wird auf Bundesebene das Steuergesetz (JStG) angepasst. Die Hoffnungen waren groß, dass der organisierte Sport dabei auf steuerliche Erleichterungen hoffen konnte. Am Ende blieb wenig. 

Die einzige für die Sportvereine relevante Änderung ist die Erhöhung der Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmen. Vereine, deren umsatzsteuerpflichtige Einnahmen im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten, sind von der Umsatzsteuer befreit. Bisher lagen die Grenzen bei 22.000 und 50.000 Euro.  

Alle anderen durch den Bundesrat vorgeschlagene Änderungen sind nicht ins Jahressteuergesetz aufgenommen worden. Diese waren: 

  • Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung, die generelle Abschaffung ist bereits im Vorfeld vom Bundesrat abgelehnt worden. Der Bundesrat hat daraufhin eine Anhebung der derzeit bestehenden Grenze von 45.000 Euro Gesamteinnahmen auf 80.000 Euro vorgeschlagen. 

  • Die vorgeschlagene Anhebung der Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 55.000 Euro.  

  • Die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von 3.000 auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale von 840 auf 900 Euro. 

Weil die genannten Möglichkeiten nicht umgesetzt wurden, fehlt den Vereinen eine Erleichterung in ihrer täglichen Arbeit. Hier kann nur das nächste Jahressteuergesetz korrigieren. Alle drei geplanten Änderungen hätten den Vereinen erhebliche steuerliche Entlastung gebracht.